AGB zur Nutzung der Software
der SlideVision GmbH, Gaudystraße 17 A, 10437 Berlin
(„SlideVision“)
1.Vertragsgegenstand
- 1.1 SlideVision hat bestimmte proprietäre Implementierungen von Technologien entwickelt, die den Nutzern die Erstellung von Fragebögen-Slidern zur Lead-Generierung und die Implemetierung derselben auf den Websites der Kunden ermöglichen (die „Software“), wie auf slidevision.io (die „Webseite“) näher ausgeführt.
- 1.2 Der Kunde von SlideVision ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (der „Kunde“, gemeinsam mit SlideVision die „Parteien“, Kunde und SlideVision jeweils eine „Partei“) und von SlideVision eine Lizenz zur Nutzung der Software wünscht.
- 1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) legt die allgemeinen Bedingungen fest, unter denen SlideVision dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der Software gewährt.
2. Vertragsbeginn und Dauer
- 2.1 Ein Vertrag über die Nutzung der Software auf der Grundlage der AGB (der „Vertrag“) tritt in Kraft, sobald SlideVision das dem Kunden unterbreitete Angebot/Bestellformular (das „Angebot“) vom Kunden ordnungsgemäß unterzeichnet zurückerhält, wenn nicht auf dem Angebot selbst ein abweichendes Datum für den Vertragsbeginn vereinbart ist. Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit bis zu seiner vertragsgemäßen Beendigung (die „Vertragsdauer“).
- 2.2 Der Vertrag kann von jeder Partei zum Ende eines Kalendermonats mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist mindestens in Textform gemäß § 126b BGB (z.B. per Email) gekündigt werden. Weitere Kündigungsrechte und ihre Folgen sind in Ziffer Kündigung und Rechtsfolgen bestimmt.
3. Zurverfügungstellung und Abnahme
- 3.1 Die Software wird auf einer von SlideVision lizenzierten Serverinfrastruktur gehostet. SlideVision stellt die Software am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht, zur Nutzung bereit (der „Übergabepunkt“). Der Kunde ist für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die dazu erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzwerkverbindung) verantwortlich.
- 3.2 Nach Inkrafttreten des Vertrages übersendet SlideVision dem Kunden Zugangsinformationen und Anweisungen, die er für die Nutzung der Software benötigt.
- 3.3 Die Software gilt als abgenommen, sobald der Kunde erfolgreich darauf zugegriffen hat.
4. Supportleistungen
- 4.1 SlideVision bietet während der offiziellen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag außer an Feiertagen von 10 bis 18 Uhr in Berlin) Support-Dienstleistungen per E-Mail oder In-Service-Kommunikation mit einer Reaktionszeit innerhalb von 24 Stunden an. Davon abgesehen bietet SlideVision in der Regel keine Integrations- oder Beratungsleistungen als Teil der Softwarelizenz an.
- 4.2 Die Rechte des Kunden im Fall von Mängeln an der Software bleiben unberührt.
5. Lizenz; Softwarenutzung
- 5.1 Sämtliche Rechte am geistigen Eigentum an und im Zusammenhang mit der Software verbleiben bei SlideVision, soweit sie dem Kunden nicht ausdrücklich nach diesen AGB eingeräumt werden.
- 5.2 Die erfolgreiche Registrierung für die Software und Zahlung der vereinbarten Gebühren vorausgesetzt, räumt SlideVision dem Kunden hiermit das weltweite, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Recht ein, die Software für die Vertragsdauer und vorbehaltlich der Bestimmungen dieser AGB zu nutzen; der Kunde nimmt die Rechteeinräumung an (die „Lizenz“).
- 5.3 Der Umfang der Lizenz bestimmt sich nach dem Angebot und ist auf die im Angebot vereinbarte Anzahl der Fragebogen-Slides und Ansichten begrenzt.
- 5.4 Im Rahmen der Lizenz ist der Kunde berechtigt, eine (1) Sicherungskopie des exportierten Javascripts des Fragebogens zu erstellen, sofern der Kunde alle Eigentumshinweise auf der Kopie wiedergibt. Die Sicherungskopie ist unverzüglich nach Beendigung des Vertrages zu löschen. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu kopieren.
- 5.5 Dem Kunden ist bewusst, dass die Software Open Source-Komponenten enthält und dass diese Komponenten den jeweiligen Open Source-Lizenzen unterliegen, die auf der Webseite oder als Teil der Software oder durch entsprechende Anfrage an SlideVision verfügbar sind.
- 5.6
Der Kunde hat die Software in Übereinstimmung mit dem Verwendungszweck der Software, den Bestimmungen dieser AGB, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und im vereinbarten Umfang zu nutzen. Insbesondere darf der Kunde die Software nicht
- 5.6.1 Dritten für deren Geschäftstätigkeit zur Verfügung stellen;
- 5.6.2 ändern, dekompilieren, disassemblieren, rekonstruieren oder in sonstiger Art und Weise bearbeiten;
- 5.6.3 nutzen, um eine konkurrierende Softwarelösung zu entwickeln oder einem Dritten dabei zu helfen;
- 5.6.4 zur Verbreitung von illegalen und/oder rechtsverletzenden Inhalten verwenden; und/oder
- 5.6.5 verkaufen, verlizenzieren, vermieten, übertragen oder in einer anderen Art und Weise kommerziell verwerten oder Dritten zugänglich machen.
- 5.7 Für den Fall eines Verstoßes des Kunden gegen diese Ziffer Lizenz; Softwarenutzung fallen sämtliche hiernach eingeräumten Rechte automatisch an SlideVision zurück. Eine danach weitergehende Verwendung der Software durch den Kunden stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
6. Gebühren
- 6.1 Der Kunde zahlt SlideVision die im Angebot vereinbarte Gebühr.
- 6.2 Die Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Kunde ist allein für die anfallenden Steuern und damit verbundenen Kosten verantwortlich.
- 6.3 Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ist die Gebühr zzgl. der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zu Beginn eines jeden Kalendermonats im Voraus und in voller Höhe zu zahlen und innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Erhalt der entsprechenden Rechnung von SlideVision durch den Kunden fällig. Die einmalige Setup-Gebühr ist bei Abschluss des Vertrages zu zahlen und ebenfalls innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung von SlideVision durch den Kunden fällig. Beginnt die Nutzung der Software im Laufe eines Kalendermonats, so wird die monatliche Gebühr anteilig berechnet und ist sofort zur Zahlung fällig.
- 6.4 SlideVision behält sich vor, die Preise für zukünftige Vertragsperioden zu erhöhen. In diesem Fall ist SlideVision verpflichtet, die Erhöhung mindestens acht (8) Wochen vor deren Wirksamwerden mindestens in Textform gegenüber dem Kunden zu kommunizieren.
- 6.5 Alle fälligen Zahlungen erfolgen in Euro und, sofern von den Parteien nicht anders vereinbart, elektronisch per Banküberweisung an die von SlideVision mitgeteilte Kontoverbindung.
- 6.6 Zusätzlich steht dem Kunden die Zahlung per Bankeinzug zur Verfügung. Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug gewählt wird, wenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren an. SlideVision wird den Kunden vor der Durchführung einer Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren mit angemessenem zeitlichem Vorlauf darüber informieren, in der Regel zwei Tage vorher.
7. Verfügbarkeit
- 7.1 Die Software wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit angeboten. SlideVision strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 99 % pro Kalendermonat an. Entscheidend ist die Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt. SlideVision kann die Verfügbarkeit und den Zugriff auf die Software und Funktionen für die Sicherheit des Netzwerkbetriebs und die Aufrechterhaltung der Netzwerkintegrität einschränken, insbesondere um schwerwiegende Störungen des Netzwerks zu vermeiden. SlideVision versucht, diese Störungen auf einem niedrigen Niveau zu halten und wird sich im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bemühen, den Betrieb der Software ohne weitere Unterbrechungen oder Fehler zu ermöglichen.
- 7.2 Der Kunde hat für eine ausreichende Internetverbindung zu sorgen.
- 7.3 Die Rechte des Kunden im Fall von Mängeln an der Software bleiben unberührt.
8. Haftung
- 8.1
SlideVision haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
- 8.1.1 aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von SlideVision oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- 8.1.2 wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft; und/oder
- 8.1.3 die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von SlideVision oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- 8.2 SlideVision haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch SlideVision oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- 8.3 SlideVision haftet im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlust nur auf den Schadensbetrag, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
- 8.4 Im Übrigen ist eine Haftung von SlideVision ausgeschlossen.
9. Gewährleistung
- 9.1 Die von SlideVision zur Verfügung gestellte Software entspricht im Wesentlichen der Produktbeschreibung nach dem Vertrag. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferungen gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.
- 9.2 Der Kunde hat die Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und SlideVision unverzüglich zu benachrichtigen, wenn diese vorliegen, andernfalls ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn sich ein solcher Mangel später zeigt. § 377 HGB gilt, soweit gesetzlich zulässig. Die Ansprüche des Kunden gegen SlideVision aus dem Vertrag wegen Mängeln verjähren in zwölf (12) Monaten ab dem Zeitpunkt des ersten Zugriffs auf die Software bzw. des Updates/Upgrades.
- 9.3 SlideVision haftet nicht für Mängel der Software oder für Mängel in Bezug auf die Rechte an der Software, wenn die Software unentgeltlich geliefert oder überlassen wurde und die Mängel nicht vorsätzlich verschwiegen wurden.
- 9.4 Der Kunde wird SlideVision Mängel der Software unverzüglich und mindestens in Textform melden und SlideVision bei der Beseitigung etwaiger Softwarefehler unterstützen, z.B. durch Fehlerberichte oder die Bereitstellung von Informationen, die SlideVision helfen können, Fehlerquellen zu finden, sofern der Kunde über solche verfügt. Einzelheiten können in einer separaten Service Level Vereinbarung festgelegt werden.
- 9.5 SlideVision übernimmt ohne ausdrückliche Bestätigung keine zusätzliche Garantie oder Gewährleistung für die Software.
- 9.6 Etwaige Schadensersatzansprüche unterliegen den in Ziffer Haftung genannten Beschränkungen
10. Kündigung und Rechtsfolgen
- 10.1
Zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die nach Gesetz zur Verfügung stehen, und dem Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 2.2 kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung mindestens in Textform kündigen, wenn
- 10.1.1 die andere Partei gegen eine Gewährleistungs- oder wesentliche Verpflichtung aus dem Vertrag verstößt und, wenn eine solche Verletzung heilbar ist, die Verletzung nicht innerhalb von zwanzig (20) Bankarbeitstagen (Berlin) nach Erhalt einer Aufforderung der nicht verletzenden Partei zur Heilung behebt; oder
- 10.1.2 die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht, wenn sie insolvent wird oder ein Treuhänder oder Insolvenzverwalter über ihr Vermögen bestellt wird, oder wenn die Partei im Handelsregister gelöscht wird oder ein entsprechender Antrag gestellt wird.
- 10.2 Unmittelbar nach Beendigung des Vertrages und in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen ist jede Partei verpflichtet, auf Verlangen der anderen Partei alle in Ziffer 13 genannten Vertraulichen Informationen zurückzugeben oder zu vernichten.
- 10.3 Die Kündigung des Vertrages aus irgendeinem Grund hat keine Auswirkungen auf nicht erfüllte Ansprüche, die vor oder mit der Kündigung entstanden sind, noch auf Vertragsbestimmungen, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, nach der Kündigung fortzuwirken.
- 10.4 Im Falle der Beendigung des Vertrages erlöschen alle dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an der Software sofort und der Kunde hat die Nutzung der Software einzustellen.
- 10.5 Im Falle einer wirksamen Kündigung des Vertrages, die nicht durch die Verletzung einer Vertragspflicht des Kunden verursacht wurde, erstattet SlideVision dem Kunden die vorausbezahlten Gebühren anteilig für die jeweilige Restlaufzeit. In allen anderen Fällen kann der Kunde keine Rückerstattungen verlangen.
11. Datenschutz
- SlideVision verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen.
- Zur Verbesserung der Qualität unserer Produkte und Erweiterung des Funktionsumfanges erheben wir anonyme Daten über das Nutzungs-Verhalten in den Slidern. Es werden keinerlei personenbezogene Daten erhoben. Die Daten werden anonym, verschlüsselt und zugangsbeschränkt abgelegt.
- Einzelheiten kann der Kunde der Datenschutzerklärung auf der Webseite entnehmen.
12. Marketing
- SlideVision ist berechtigt, die Firma und das Logo des Kunden für Referenzzwecke auf der Webseite und in Werbematerialien zu benutzen, um den Kunden als Kunden von SlideVision auszuweisen. Darüber hinausgehende Verwendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden mindestens in Textform.
13. Vertraulichkeit
- 13.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind (die „Vertraulichen Informationen“), geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern nicht die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwertung ausdrücklich mindestens in Textform zugestimmt hat oder die Vertraulichen Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen. In jedem Fall wird der Empfänger von Vertraulichen Informationen die andere Partei im Voraus und unverzüglich über entsprechende Pflichten und/oder Auskunftsersuche von Dritten informieren.
- 13.2
Informationen sind dann keine Vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer Vertraulichkeit, wenn sie
- 13.2.1 allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt werden;
- 13.2.2 der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer erkennbaren Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen haben; oder
- 13.2.3 der anderen Partei ohne erkennbare Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
- 13.3 Die Verpflichtungen in dieser Ziffer Vertraulichkeit überdauern die Beendigung des Vertrags um drei (3) Jahre.
14. Sonstiges
- 14.1 Der Kunde darf ohne vorherige Zustimmung von SlideVision mindestens in Textform keine seiner Ansprüche oder Rechte aus dem Vertrag abtreten oder übertragen.
- 14.2 Für den Fall, dass der Kunde ebenso wie SlideVision ein Kaufmann i.S.d. §§ 1 ff. HGB ist, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten den Sitz von SlideVision.
- 14.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder ein Teil hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke zeigen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, die etwa unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Regelungsgehalt der etwa unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise werden die Parteien eine etwa auftretende ausfüllungsbedürftige Regelungslücke schließen.
- 14.4 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2020